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Gehweg oder Straße: Wo darf gefahren werden?

Maronad SkateboardsWer mit dem Skateboard unterwegs ist, hat sich schon öfter gefragt, wo er eigentlich fahren darf. Fährt man auf dem Gehweg oder der Straße? Ganz klar geregelt ist: Fußgänger benutzen den Gehweg, Autos fahren auf der Straße. Doch wie ist es mit dem Skateboard? Eigentlich sind Sie schließlich zu Fuß unterwegs, auch wenn Sie ab und zu ein bisschen rollen können. Doch was sieht der Gesetzgeber vor? Wo dürfen Skateboards offiziell fahren? Gehören sie auf die Straße oder auf den Gehweg? Das verraten wir Ihnen heute!

Die Situation mit den Skateboards

Gehweg oder Straße: Wo darf gefahren werden?Besonders im Sommer gibt es immer wieder Unmut gegenüber Skateboardfahrern. Besonders ältere Menschen haben wenige Verständnis für Skateboardfahrer, die auf dem Gehweg unterwegs sind. Alte Menschen können nicht gut auf schnelle Gegebenheiten reagieren und das kann zu gefährlichen Situationen führen. Auch Kinder sind oft von solchen Unfällen betroffen, weil sie die Umstände falsch einschätzen und nicht wissen, wie sie handeln sollen. Bei Kindern mit Skateboard wird das Ganze dann noch prekärer.

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Doch auch wer mit dem Skateboard auf der Straße unterwegs ist, wird nicht selten angehupt. Für Autofahrer sind Skateboardfahrer nur ein Hindernis. Sie sind nicht schnell genug, nicht so wendig wie ein Auto und von der Größe her natürlich völlig unterlegen. Nicht selten kommt es zu schweren Autounfällen mit beteiligten Skateboardfahrern und so fragen Sie sich völlig zurecht: Wo dürfen Skateboards denn nun fahren?

Das Gesetz ist nicht eindeutig

Tatsächlich ist die Gesetzlage nicht eindeutig. Ob Skateboardfahrer nun den Bürgersteig benutzen dürfen oder auf der Straße fahren müssen, ist nicht deutlich definiert. Das liegt vor allem an der unklaren Definition in § 24 Besondere Fortbewegungsmittel – Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie besagt, dass nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel wie beispielsweise

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  • Schiebe- und Greifreifenrollstühle,
  • Kinderwagen,
  • Roller,
  • Kinderfahrräder,
  • Rodelschlitten,
  • Inline-Skates,
  • Rollschuhe

und ähnliches keine Fahrzeuge im Sinne der Verordnung sind. Daher gelten für diese Geräte die entsprechenden Vorschriften für den Fußgängerverkehr.

Hieraus wird als erstes ersichtlich, dass Skateboards als solches gar nicht aufgeführt werden. Sie werden gar nicht gesondert bedacht. Wenn Rollschuhe und Inline-Skates nun auf dem Gehweg fahren dürfen, gehören die Holzbretter mit den vier Rollen anscheinend auch dazu. Also haben sie einen festen Platz auf dem Gehweg.

Wissenswert: Laut vieler Juristen gehören die Skateboards also auf den Gehweg, weil sie unter § 24 Besondere Fortbewegungsmittel aufgeführt werden müssten. Sie sind also auf den Gehwegen und in der Fußgängerzone zugelassen. In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Sie das Skateboard genauso nutzen, allerdings mit Rücksicht auf die anderen Fußgänger und nur in Schrittgeschwindigkeit. Aber wirklich stehen tut es nirgends offiziell.

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Wo dürfen Skateboards fahren?

Hier dürfen Skateboards fahren: Hier dürfen Skateboards nicht fahren:
  • auf dem Gehweg
  • in der Fußgängerzone
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf Privatstraßen
  • im Skatepark oder Funpark
  • in der Halfpipe
  • auf öffentlichen Straßen
  • auf Fahrradwegen

Gesonderte Regelung für Sportgeräte: Allerdings können Skateboards auch als Sportgerät gehandhabt werden. Dann unterliegen sie besonderen Bedingungen. Wenn das Skateboard als Sportgerät eingestuft wird, dürfen Besitzer das Skateboard nur auf ausgeschriebenen Sportflächen benutzen. So in etwa im Skatepark, Funpark oder in der Halfpipe. Auf dem Gehweg und der Straße wären sie unter diesen Umständen nicht zugelassen.

Klares Verbot für die Straße

Was allerdings klar geregelt ist ist, dass Skateboards auf keinen Fall auf der öffentlichen Straße oder auf dem Radweg gefahren werden dürfen. Dafür sind sie schlicht zu langsam und würden als Hindernis eingestuft werden. Zudem sind die Skateboardfahrer nicht ausreichend geschützt. Auf Privatstraßen dürfen sie jedoch unterwegs sein.

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